Einleitung und Anliegen

Wenn Leon etwas nicht mochte oder mit einer Person nicht vertraut war, konnte er sich körperlich zur Wehr setzen. Dies kann sich beispielsweise in Biss- oder Kratzverletzungen äußern. 

Beobachtungen nach dem Überfall

Ist Ihnen jemand aufgefallen, der kurz nach dem Überfall am 28. August 2022 Abwehrverletzungen (Kratz- oder Bisswunden) im Gesicht, Halsbereich oder den Händen aufwies, die Ihnen schon damals komisch vorkamen? Es ist schon sehr lange her, aber vielleicht haben Sie ja schon damals diese Beobachtung gemacht und sie nicht an die Polizei gemeldet, weil Sie keinen Zusammenhang zum Überfall herstellen konnten. Sollten Sie bereits eine solche Beobachtung gemeldet haben, dann bitten wir Sie, dies noch einmal an uns zu senden.

Leons Verhalten und mögliche Abwehr

Leider wissen wir nicht, was am Tatort geschah oder ob der Täter direkt mit Leon in Kontakt trat. Sollte dies der Fall gewesen sein, könnte Leon ihn gekratzt, an den Haaren gerissen oder gebissen haben, um sich zu verteidigen.

Versäumnisse der Ermittlungen

Trotz unseres bereits im September 2022 an die Ermittler gegebenen Hinweises zu diesem Sachverhalt gab es leider keinen Aufruf des LKA Tirol, um Zeugen zu suchen, die in dieser Hinsicht relevante Informationen beisteuern könnten. Leons Betreuerin hätte diese Möglichkeit bestätigen können, wurde jedoch in ihrer Vernehmung nicht zu diesem speziellen Thema befragt.

Leon wurde am 29. August 2022 um 9 Uhr in der Gerichtsmedizin in Innsbruck obduziert. Von mehreren Organen unseres Schnuffis wurden größere Proben genommen, sorgfältig protokolliert und letztlich analysiert bzw. aufbewahrt. Man prüfte Leons Pflegezustand und seine Blutwerte. Wir müssen all dies in Berichten ertragen und lesen. Obwohl ich zu diesem Zeitpunkt, einen Tag nach Leons Tod, offiziell als Opfer galt und die Ermittler von einem Raubüberfall ausgingen, kommen der Gerichtsmediziner und der laut Gutachten anwesende Ermittler während der Obduktion nicht auf die offensichtliche Idee, Leon auch auf mögliche Verteidigungsspuren zu untersuchen. Im Detail wurden Leons Fingernägel und Zähne nicht auf DNA untersucht, wodurch mögliche Spuren und Hinweise auf Abwehrverletzungen beim Täter unentdeckt blieben. Dies ist umso brisanter, weil man (im Fachbereich für forensische Genetik und Spurensuche) an Leons Regenanzug fremde männliche DNA nachwies.

Hinweis Abwehrwunden ON 86.3, 32

Appell um Ihre Mithilfe

Ich möchte die Versäumnisse der Ermittlungen hierzu nicht weiter vertiefen, da es an dieser Stelle vorrangig darum geht, den Täter zu finden und zu überführen. Leon war zum Zeitpunkt des Überfalls erst 6 Jahre alt, hätte nicht genügend Kraft gehabt, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen, jedoch ist es durchaus möglich, dass er dem Angreifer erhebliche Gesichts-, Hals- oder Handverletzungen zugefügt hat, sollten ihn dieser gepackt haben.

Falls Sie entsprechende Beobachtungen oder Hinweise auf derartige Verletzungen haben, bitten wir Sie inständig, uns diese mitzuteilen. Ihre Informationen könnten von großer Bedeutung sein. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sachverhaltsdarstellung

Wir haben nach dem Überfall eine Suche mit K9-Spürhunden eigenfinanziert. Durch das LKA wurde dafür eine Probe aus den sichergestellten Asservaten vom Tatort bereitgestellt. Die Spürhunde nahmen die Witterung sofort auf und führten ihre Hundeführer*innen zu einem spezifischen Punkt in St. Johann i.T. Das LKA hat die Tatzeit zwischen 4 und 5 Uhr ermittelt. In genau dieser Zeitspanne ist in einer nur etwa 90 Meter Luftlinie vom Tatort entfernten Außenkamera eines Wohnhauses auch eine Person auf der von den Spürhunden identifizierten Fährte sichtbar. 

Wir interessieren uns vor allem für den weiteren Weg sowie das Ende der Fährte. Nach unserer Bewertung des Berichts der Hundestaffel könnte diese Person durch weitere Außenkameras gesichtet worden sein. Mit diesem Aufruf soll vor allem aber auch die Möglichkeit von Aufzeichnungen durch bewegliche Kameras und Dashcams in Autos, Taxis oder Lieferwagen ausgelotet werden. 

Außerdem gibt es im Stadtzentrum von St. Johann i.T. eine Webcam mit Livestream, die nur etwa 450 Meter Luftlinie vom Tatort entfernt ist. In der Hauptverhandlung im Juli 2024 stellte sich heraus, dass das LKA Tirol von dieser Kamera im Zentrum keine Kenntnisse hatte. Der Livestream ist nicht nur online einsehbar, sondern wird auch in Hotelzimmern in St. Johann i.T. angezeigt. Wir fragen uns, ob ein Gast zufällig einen Schnappschuss oder kurzes Video im Hotelzimmer gedreht hat, welches relevante Informationen von diesem zentralen Platz zeigen könnte oder ob nicht jemand den Livestream lokal gesichert und als Archiv angelegt hat. 

Kommunikation mit dem LKA zu diesem Sachverhalt (K9-Spürhunde)

Das LKA Tirol war durch den leitenden Ermittler über den Einsatz der K9-Spürhunde informiert und in die Planung involviert. In einem Telefonat, das wir anlässlich mit dem leitenden Ermittler führten, diskutierten wir im Vorfeld noch diesen Ermittlungsansatz.  Er erklärte uns, dass man selbst darüber nachgedacht habe, Spürhunde einzusetzen. Leider schöpfte das LKA Tirol diese Möglichkeit nicht aus und so organisierten wir privat eine renommierte Spürhunde-Staffel.

Es ging zum einen um die Verfolgung einer Täterspur und zum anderen um die Suche nach Leons Spuren. Der Chefermittler brachte vom Tatort sichergestellte Asservate als Geruchsprobe für die Spürhunde mit. 

Von der Hundestaffel reisten hierzu drei Teams aus Kärnten, Tirol und Slowenien nach St. Johann i.T. an den Treffpunkt unweit vom Tatort an. Es folgte eine kurze Begrüßung und Einweisung durch die Staffelführerin, wie die Suche abläuft. Sie erklärte uns, wie die Hunde gezielt Spuren verfolgen und wie man den Hunden klarmacht, welche Spuren sie ausschließen sollen. Als die erste Staffel den Einsatz beginnen wollte, fuhr der Chefermittler zur Verwunderung aller Beteiligter plötzlich ab. Wir haben uns bei der teilweise weit angereisten Hundestaffel für das Verhalten sowie die Art und Weise entschuldigt.

Der Einsatzbericht der Hundestaffel wurde im November 2022 von der Leiterin der Hundestaffel direkt an den leitenden Ermittler des LKA geschickt. Der Bericht wurde nie in den Akt aufgenommen. Der ganze Vorgang wurde nicht aktenkundig! Warum wissen wir nicht, da nicht nur der Einsatzbericht an den Chefermittler erging, sondern ja auch im Vorfeld Absprachen darüber geführt wurden und er zu diesem Zweck extra die Asservatenkammer bemühte und selbst vor Ort war. Es gibt eine Vielzahl weit weniger aufwändiger und unbedeutender Vorgänge, die sehr wohl aktenkundig wurden. 

Sicherheit des Befundes der Hundestaffel

Die Hundestaffel setzte für diesen Einsatz drei sehr erfahrene und gut ausgebildete Hunde ein. Einer von ihnen ist/war Weltmeister im Mantrailing (spezielle Spurensuche). Im Bericht der Staffelführerin wird weiterführend ausgeführt, dass „unabhängig, ohne Kenntnis davon, was der andere Hundeführer gemacht hat“ alle eingesetzten Hunde am gleichen Endpunkt endeten. Im abschließenden Fazit fasst die Leitung zusammen: „Interessant für uns war, dass die Hunde sehr klar liefen, keine größeren geruchlichen Schwierigkeiten hatten. Die Spur war sehr eindeutig.“

Überwachungsvideo unweit des Tatortes

Im Januar 2023 finalisiert ein Mitarbeiter des leitenden Ermittlers des LKA Tirol den Bericht zur Analyse verschiedener Videoaufzeichnungen aus St. Johann i.T.. Zu der oben bereits erwähnten Kamera in etwa 90 Meter Entfernung Luftlinie zum Tatort wird nur berichtet, dass die Aufzeichnung nicht auffällig sei. In der Hauptverhandlung wurde dieser Mitarbeiter auf die in der Videoaufzeichnung zwischen 4 und 5 Uhr (vom LKA angegebener Tatzeitraum) gut sichtbare Person seitens der Verteidigung angesprochen. Dieser erwiderte, dass er sehr wohl Kenntnis von dieser Person hat, aber sie ihm trotz einer Sichtung im vom LKA definierten Tatzeitraum nicht als relevant erschien. Eine Person im Tatzeitraum, nur wenige Meter vom Tatort, soll nicht relevant genug sein, um sie im Bericht zu erwähnen und diese Person ggf. auszuforschen?

Diese subjektive Interpretation des Polizisten aus dem Ermittlungsbereich 01 des LKA Tirol der Videoaufzeichnung der Kamera unweit vom Tatort, verschärft sich in der Kombination mit den Ergebnissen der Hundestaffel, welche eine Fährte direkt vor eben dieser Kameraaufnahme aufzeigen.

Weder die aufgezeichnete Person im höchst relevanten Tatzeitraum noch das Protokoll der Hundestaffel wurden vom Ermittlungsbereich 01 des LKA Tirol dem Akt zugeführt.

Aufruf zur Einreichung von sachdienlichen Hinweisen

Es wird um sachdienliche Hinweise durch Fotos oder Videos gebeten. Es muss sich hierbei nicht nur um klassische Handy-Fotos oder -Videos oder Überwachungskameras aus der Nacht vom 27. (ab 21 Uhr) zum 28. August 2022 handeln. Es besteht eine gute Chance, dass auch eine Dashcam am Auto oder Motorrad im Vorbeifahren eine relevante Situation aufgezeichnet hat. Unser Interesse gilt hierbei nicht nur etwaigen aufgezeichneten Personen für den Abgleich mit der tatortnahen Kamera, sondern auch vermeintlichen „Nebensächlichkeiten“, die belanglos erscheinen dürften, aber dennoch hilfreich sein könnten. Das Interesse an entsprechenden Aufzeichnungen beschränkt sich aktuell auf den Stadtbereich von St. Johann i.T. 

Wir bitten entsprechende Personen darum, auch in älteren Backups von Handys oder Dash-Cams einmal danach zu suchen, ob es eine relevante Aufzeichnung geben könnte.

Wenn Sie der Meinung sind, über etwaige Fotos oder Videos zu verfügen, nutzen Sie bitte das entsprechende Formular auf dieser Seite. 

Einleitung und Anliegen

In den Morgenstunden des 28. August 2022 hing während unseres Aufenthaltes in St. Johann i. T. an der linken Seite des Kinderwagens Leons Basecap. Das Basecap war erst wenige Tage alt und daher neuwertig. Um 3:34 Uhr wird es letztmals in jener Nacht seitlich am Kinderwagen hängend von einer Überwachungskamera knapp 600 Meter vom späteren Tatort aufgezeichnet.

Leons Basecap ist am Anfang von unserem Ausflug nass geworden und deshalb habe ich ihm sein nasses Basecap nicht wieder aufgesetzt und am Kinderwagen transportiert. Es ist ausgeschlossen, dass sich Leon das nasse Basecap nach dem Überfall selbstständig aufgesetzt hat. Das Flussufer der Ache wurde von der Polizei abgesucht und die Papierkörbe im Tatortbereich untersucht. Der Verbleib des Basecaps ist bisher ungeklärt!

Kommunikation mit dem LKA zu diesem Sachverhalt

Im Dialog mit dem LKA Tirol wiesen wir darauf hin, dass das Basecap am Tatort fehlt und wir fragten nach, ob in diese Richtung ermittelt wird. Am 9.12.2022 um 13:23 Uhr haben wir für eine Ausforschung des bisher vermissten Basecaps das nachfolgende Foto an den leitenden Beamten geschickt:

Leon Basecap 01

Es kam leider nie zu einem öffentlichen Fahndungsaufruf nach Leons Basecap und aus dem Ermittlungsakt geht auch nicht hervor, dass diesbezüglich weiter gehend ermittelt wurde. 

Beschreibung des Basecaps

Aufruf zur Einreichung von sachdienlichen Hinweisen

Es wird um sachdienliche Hinweise über den Verbleib des abgebildeten Basecaps gebeten. Gibt es mögliche Zeugen, die ein solches Basecap im Stadtgebiet und Umgebung von St. Johann i. T. ab dem 28. August 2022 gesehen haben? Ist Ihnen ein derartiges Basecap in einem vom Tatort weiter entfernten Papierkorb bzw. in einer Mülltonne aufgefallen?

Bitte nutzen Sie das Formular im Hinweisportal auf dieser Seite, um uns entsprechende Hinweise zukommen zu lassen. 

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